Verlässlichkeit ist die Basis für Qualität. Erfahren Sie hier alles über unsere rechtlichen Zahlungsziele, gesetzliche Verzugsregelungen und den strukturierten Mahnprozess.
Der Rechnungsversand für erbrachte Leistungen erfolgt rein digital. Kunden sind verpflichtet, ihren Posteingang sowie Spam-Ordner unmittelbar nach Projektstart oder Monatsbeginn zu prüfen.
Standardmäßig sind alle Forderungen innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum auszugleichen. Hosting-Leistungen werden zur Aufrechterhaltung des Betriebes im Voraus berechnet.
Zur Unterstützung und Entlastung unserer strategischen B2B-Infrastrukturpartner (wie z. B. der Byte-Host) nehmen wir offene Forderungen im Wege einer rechtlichen Abtretung (Zession) an. Wichtiger Hinweis: Eine solche Übernahme von Außenständen erfolgt ausschließlich dann, wenn das Zahlungsziel vertragswidrig überschritten wurde oder im Rahmen einer festen geschäftlichen Absprache so geregelt wurde. Nach rechtswirksam vollzogener Zession treten wir als neuer Gläubiger auf. Für betroffene Debitoren bedeutet das, dass die abgestimmten Absprachen ab diesem Zeitpunkt nahtlos in unseren regulären Verzugsprozess übergehen.
Sollte eine Zahlung nach Ablauf der 7-tägigen Frist ausbleiben, greift folgende gesetzlich fundierte Eskalations-Timeline:
Da das Zahlungsziel von 7 Tagen kalendermäßig bestimmt ist, tritt am 8. Tag nach Rechnungsdatum automatisch Verzug gemäß BGB ein. Es wird die erste Mahnung erstellt. Gleichzeitig behalten wir uns vor, Hosting-Accounts oder KVM-Ressourcen temporär zu deaktivieren.
Verstreicht die im ersten Mahnlauf gesetzte Nachfrist fruchtlos, ergeht die letzte nachdrückliche Mahnung. Hierbei werden alle bis dahin aufgelaufenen Mahngebühren und B2B-Verzugspauschalen final eingefordert, bevor das Verfahren abgegeben wird.
Nach fruchtlosem Ablauf der 30-Tage-Frist ab Rechnungsdatum wird die offene Forderung direkt an unser Partnerunternehmen, die Paywise GmbH, übergeben. Ab diesem Zeitpunkt wird das gesamte Verfahren ausgelagert, wodurch erhebliche zusätzliche Verzugskosten und Inkassogebühren zu Lasten des Schuldners entstehen.
Wird der Forderung auch gegenüber unserem Partner Paywise GmbH nicht nachgekommen, wird unverzüglich das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Dies umfasst den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids sowie den anschließenden Vollstreckungsbescheid.
Sollten Sie absehen können, dass eine Zahlung stockt, kontaktieren Sie uns frühzeitig. Wir finden meist eine Lösung – jedoch unter klaren Bedingungen.
Eine Aufteilung von Forderungen ist ausschließlich ab einem Betrag von 50 Euro deiner Hauptforderung möglich.
Bei einer Hauptforderung unter 50 Euro sind Ratenzahlungen grundsätzlich ausgeschlossen.
Nebenforderungen wie Mahngebühren, die gesetzliche B2B-Verzugspauschale oder Verzugszinsen werden bei der Erreichung dieser Mindestgrenze nicht berücksichtigt. Der buchhalterische Mehraufwand steht bei Kleinstbeträgen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zur Ratenabwicklung.